Das Wichtigste in drei Tagen!
Anwendung des fachspezifischen VGB-Standards 823 „Anwendungsrichtlinie Teil 32 Windkraftwerke“.
Unterweisung von elektrotechnischen Laien zur „Elektrotechnisch unterwiesenen Person (EUP)“, sowie jährliche Unterweisung (Refresh)
Vorbereitung zur betrieblichen Benennung: Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in und an WEA
Vorbereitung zur selbstständigen Verrichtung von Tätigkeiten an elektotechnischen Anlagen und Betriebsmitteln in einem definierten Fachbereich.