Mitglieder: auf Anfrage
Nichtmitglieder: auf Anfrage
Veränderungen im Atomrecht
Wissenschaftlich-technische Neuerungen im Strahlenschutz
Abschluss:
Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung, die als Nachweis der Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz von der zuständigen Behörde anerkannt wird. Der Lehrgang ist von den zuständigen Behörden in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland Pfalz und Schleswig-Holstein als geeignete Maßnahme anerkannt.
Gebühren zzgl. ges. gültiger MwSt.