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Aufnahmeprüfung

Die Fachkenntnis auf dem Niveau des „Geprüften Kraftwerkers“ und das Wissensniveau des Hauptschulabschlusses mit seinen naturwissenschaftlich‑mathematischen Lehrinhalten sind zwingend erforderlich, um am Kraftwerksmeisterlehrgang erfolgreich teilnehmen zu können.

Die Aufnahmeprüfung dient dazu festzustellen, ob die fachtheoretischen, mathematischen, sprachlichen und persönlichen Kompetenzen des Bewerbers eine erfolgreiche Teilnahme am Kraftwerksmeisterlehrgang der angestrebten Fachrichtung erwarten lassen. Das Ablegen der Aufnahmeprüfung ist für den Kraftwerksmeisterlehrgang erforderlich.

Die Aufnahmeprüfung gliedert sich in die Prüfungsbereiche Grundwissen, Basisqualifikationen und Technologie. Im Bereich Grundwissen wird geprüft, ob der Teilnehmer auf den Niveaus des Hauptschulabschlusses und des Abschlusses „Geprüfter Kraftwerker/Geprüfte Kraftwerkerin“ in der Lage ist, einen fachbezogenen Text zu bearbeiten, ein fachbezogenes Diktat zu schreiben und mathematische Grundkenntnisse anzuwenden. Im Prüfungsbereich Basisqualifikationen wird geprüft, ob der Teilnehmer in der Lage ist, sich in die Fächer der bundeseinheitlichen Industriemeisterprüfungen der Fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen einzuarbeiten und den Anforderungen dieses wichtigen Teils der Meisterprüfung gerecht zu werden. Im Prüfungsbereich Technologie werden die fachtheoretischen Kenntnisse in einem Fachgespräch mit Präsentation zur eigenen Anlage geprüft.

GRUNDWISSEN BASISQUALIFIKATIONEN TECHNOLOGIE
• Textbearbeitung • Rechtsbewusstes Handeln • Präsentation
• Diktat • Betriebswirtschaftliches Handeln • Fachgespräch
• Mathematik • Zusammenarbeit im Betrieb  
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung  

Der fachbezogene Text ist ein Sachtext aus dem beruflichen Umfeld und Erfahrungsbereich des Teilnehmers. Dieser ist aufgefordert, während einer Bearbeitungszeit von 90 Minuten den Text zu lesen und inhaltlich zu verstehen, um anschließend Fragen schriftlich und mit eindeutiger Aussagekraft zu beantworten. Dabei handelt es sich um einerseits rein inhaltliche Fragen, deren Beantwortung sich unmittelbar aus dem Text erschließen lässt, andererseits um Fragen, welche zur Beantwortung eine „Transferleistung“ erforderlich machen. Die Transferleistung bedeutet für den Teilnehmer, dass er Erfahrung und Fachwissen aus seinem beruflichen und sozialen Alltag mit dem zu bearbeitenden Text und den gestellten Arbeitsaufträgen in Zusammenhang bringen muss, um sinnvolle Antworten liefern zu können. Bewertungskriterien sind die inhaltlich korrekte Beantwortung der Fragen, erbrachte oder nicht erbrachte Transferleistungen sowie die Sprachkompetenz des Kandidaten (Ausdruck, Satzbau, Grammatik, Interpunktion und Orthografie.)

Durch ein fachbezogenes Diktat von 45 Minuten Dauer werden die Anwendung der Regeln der deutschen Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung auf dem Bildungsstand des Hauptschulabschlusses geprüft. In Form einer schriftlichen Arbeit von 90 Minuten Dauer wird geprüft, ob der Bewerber in der Lage ist, mathematische Grundkenntnisse, die für seine zukünftige Aufgabe als Kraftwerksmeister relevant sind (z.B. Rechnen mit einfachen Brüchen, Sinusfunktionen sowie Umrechnen von Einheiten), auf dem Niveau des Hauptschulabschlusses anzuwenden. Vier schriftliche Prüfungen von je 45 Minuten Dauer sollen nachweisen, ob der Bewerber in der Lage ist, sich fachtheoretische Kenntnisse nichttechnischer Basisqualifikationsfächer anzueignen. Geprüft werden Teilgebiete aus den Bereichen Rechtsbewusstes Handeln, Betriebswirtschaftliches Handeln, Zusammenarbeit im Betrieb sowie Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung. Zum Erfolg des Bewerbers im Kraftwerksmeisterlehrgang tragen neben der Fachkompetenz im hohen Maße auch persönliche Kompetenzen bei. Daher werden im Fachgespräch die Fachkompetenz sowie die persönlichen Kompetenzen des Bewerbers geprüft. Zu Beginn des Fachgespräches von mindestens 30 Minuten Dauer hält der Bewerber eine Präsentation (ca. 10 Minuten) über das Kraftwerk, in dem er seine Berufspraxis erworben hat. Er hält diesen Vortrag vor erfahrenen, praxisorientierten Kraftwerksfachleuten. Nach der Präsentation führen Bewerber und Fachleute ein situationsbezogenes Fachgespräch zum Betrieb des eigenen Kraftwerks.

Durch die Präsentation wird geprüft, ob der Bewerber auf dem Niveau des Hauptschulabschlusses in der Lage ist, sachgerecht und folgerichtig, auch mediengestützt, sein Kraftwerk vorzustellen. Die Verwendung von eigens für die Präsentation angefertigten Visualisierungen (z.B. Präsentationsfolien, -programme mit vereinfachten Anlagenschemata) wird empfohlen. Im situationsbezogenen Fachgespräch wird stichpunktartig geprüft, ob er die Aufgaben eines Kraftwerkers, z.B. An- und Abfahren von Kraftwerksanlagen, Beurteilen von Betriebszuständen oder Fehlersuche und Fehlerbehebung bei Störungen, auf dem Niveau des „Geprüften Kraftwerkers“ in seinem Kraftwerk selbstständig erfüllen kann. Zu geprüften persönlichen Kompetenzen des Bewerbers gehören z.B. sein Auftreten, sein Kommunikationsverhalten – Hört er aufmerksam zu? Fragt er nach, bis Klarheit herrscht? - oder auch seine kognitiven Fähigkeiten – Entscheidet er systematisch und begründet? Kann er komplexe Sachverhalte beschreiben? 

Die Aufnahmeprüfung für den Kraftwerksmeisterlehrgang der Fachrichtung Produktion gilt als erfolgreich abgelegt, wenn in allen Prüfungsteilen (Basiswissen und Technologie) mindestens die Note „ausreichend“ erreicht wurde. Der Ausbildungsausschuss der KRAFTWERKSSCHULE E.V. entscheidet anhand der Ergebnisse der Aufnahmeprüfung über die Erteilung einer Empfehlung zur Teilnahme am Kraftwerksmeisterlehrgang. Die Entscheidung, den Bewerber zum Kraftwerksmeisterlehrgang zu entsenden, trifft das Unternehmen unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausbildungsausschusses (Die Empfehlung des Ausbildungsausschusses ist nicht bindend.). Die Benachrichtigung des Unternehmens über die Empfehlung des Ausbildungsausschusses der KRAFTWERKSSCHULE E.V. erfolgt in Schriftform.

Kraftwerksmeisterlehrgang

Der Kraftwerksmeisterlehrgang baut konsequent auf den Lernzielen für die Fortbildung zum „Geprüften Kraftwerker/Geprüfte Kraftwerkerin“ auf. Überschneidungen mit dem „Geprüften Kraftwerker/Geprüfte Kraftwerkerin“ und mit der beruflichen Erstausbildung sind auf ein geringes Maß beschränkt; eine solide schulische Grundausbildung wird vorausgesetzt.

Die Fortbildung umfasst die drei Qualifikationsschwerpunkte fachrichtungsübergreifende und fachrichtungsspezifische Basisqualifikationen sowie handlungsspezifische Qualifikationen.

  FACHRICHTUNG PRODUKTION FACHRICHTUNG PRODUKTION ELEKTROTECHNIK/LEITTECHNIK
FACHRICHTUNGSÜBERGREIFENDE BASISQUALIFIKATIONEN Qualifikationselemente Rechtsbewusstes Handeln, Betriebswirtschaftliches Handeln, Anwendung der Methoden der Information, Kommunikation und Planung Qualifikationselemente Rechtsbewusstes Handeln, Betriebswirtschaftliches Handeln, Anwendung der Methoden der Information, Kommunikation und Planung
FACHRICHTUNGSSPEZIFISCHE BASISQUALIFIKATIONEN Deutsch, Wärmelehre und Werkstoffkunde; diese Themen sind nicht explizite Inhalte der Abschlussprüfung. Deutsch, Übersicht über das elektrotechnische Regelwerk; diese Themen sind nicht explizite Inhalte der Abschlussprüfung.
HANDLUNGSSPEZIFISCHE QUALIFIKATIONEN „KRAFTWERKSSYSTEME“ Feuerungen und Dampferzeuger, Kraftwerkschemie, Turbinen, Kraftwerkshilfs- und Nebenanlagen, Rohrleitungen und Armaturen, Aufbau und Betrieb von Kraftwerken mit fossilen Brennstoffen, Umweltschutz in Kraftwerken Feuerungen und Dampferzeuger einschließlich Nebenanlagen, Kraftwerkschemie und Umweltschutz sowie Prozessaggregate, Betrieb von Turbinen und deren Nebenanlagen
HANDLUNGSSPEZIFISCHE QUALIFIKATIONEN „ELEKTRO- UND LEITTECHNIK“ Elektrotechnik, Leittechnik Elektrische Maschinen, Überwachung und Betrieb elektrotechnischer Anlagen, kraftwerksinterne Verteilung elektrischer Energie, elektrische Mess- und Schutztechnik, arbeitssicherheitsgerechter Betrieb elektrotechnischer Anlagen, Feldautomation, Prozessleitsysteme, leittechnische Funktionen
HANDLUNGSSPEZIFISCHE QUALIFIKATIONEN „ORGANISATION UND PERSONALFÜHRUNG“ Zusammenarbeit auf der Warte, Betriebswirtschaft im Kraftwerk, Betriebsführungsprozesse, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Personalführung, Qualitätsmanagement Zusammenarbeit auf der Warte, Betriebswirtschaft im Kraftwerk, Betriebsführungsprozesse, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Personalführung, Qualitätsmanagement

Meisterprüfung

Die Zulassung zur Prüfung und ihre Durchführung erfolgen nach den Besonderen Rechtsvorschriften der Industrie- und Handelskammer zu Essen durch den Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer in Essen. Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Kraftwerksmeister und damit der Befähigung, eine den beruflichen Anforderungen entsprechende Kraftwerksmeistertätigkeit im Kraftwerk auszuüben.

Die Prüfung zum Kraftwerksmeister gliedert sich in die Prüfungsteile

  1. fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation,
  2. handlungsspezifische Qualifikationen.

Im Prüfungsteil Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation wird in folgenden vier Bereichen geprüft:

  • Rechtsbewusstes Handeln,
  • Betriebswirtschaftliches Handeln,
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung und
  • Zusammenarbeit im Betrieb.

In jedem dieser Bereiche ist eine schriftliche Prüfung abzulegen.

Im Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen wird Folgendes geprüft:

  • Handlungsbereich „Kraftwerkssysteme“,
  • Handlungsbereich „Elektrotechnik und Leittechnik“,
  • Handlungsbereich „Organisation und Personalführung“.

Es werden drei Situationsaufgaben gestellt. Die Situationsaufgaben beinhalten die Lösung von komplexen Fallbeispielen, die die drei Handlungsbereiche integrieren. Es sind zwei Situationsaufgaben schriftlich zu lösen, eine Situationsaufgabe ist Gegenstand eines situationsbezogenen Fachgesprächs. Beide Prüfungsteile werden vor der Industrie- und Handelskammer zu Essen abgelegt. Unter bestimmten Voraussetzungen (Anerkennung nachgewiesener Qualifikationen durch die Industrie- und Handelskammer zu Essen) kann der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von einer oder mehreren schriftlichen Prüfung/en befreit werden. Für die Anerkennung bedarf es einer frühzeitigen Rücksprache mit der Industrie- und Handelskammer zu Essen. Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung wird der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von der Prüfung in einzelnen Prüfungsteilen befreit, wenn seine Leistungen darin in einer vorangegangenen Prüfung ausgereicht haben und er sich innerhalb von 2 Jahren nach Beendigung der nicht bestandenen Erstprüfung zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Bewerber mit Anerkennung der fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikation können auf Antrag von der Teilnahme am Unterricht des entsprechenden Lehrgangsteils befreit werden. Der Antrag ist unter Beifügung des Anerkennungsschreibens der Industrie- und Handelskammer zu Essen bei der KRAFTWERKSSCHULE E.V. frühzeitig vor Beginn der Kraftwerksmeisterfortbildung zu stellen.