Suche

Close

Newsletter

Häufig gestellte Fragen

Genossenschaftsmodell

Warum ist es notwendig die KWS in eine Genossenschaft umzuwandeln?

Die Betriebsprüfung durch das Finanzamt Essen hat festgestellt, dass die Gemeinnützigkeit bei der KWS nicht gegeben ist. Das hat steuerrechtliche Konsequenzen, die KWS ist jetzt voll steuerpflichtig. Und das hat gesellschaftsrechtliche Konsequenzen, sodass wir eine andere Rechtsform wählen müssen. Aus den denkbaren Möglichkeiten wurde nach intensiver Prüfung die eingetragenen Genossenschaft ausgesucht.

Genossenschaftsmodell

Welche Anforderungen bestehen an die Mitglieder?

Der wichtigste und zugleich entscheidende nächste Schritt für die Mitglieder ist es, die Stimmvollmachten durch die Unternehmensvertreter zu unterzeichnen und fristgerecht an die KWS zu senden. Nur so kann die Umwandlung erfolgreich vollzogen werden. Die KWS wird ihren Mitgliedern jede Art der Unterstützung zusichern, die notwendig ist, um die erforderliche Zustimmung möglich zu machen.

Genossenschaftsmodell

Was verändert sich für die Mitglieder?

Jedes Mitglied wird Anteileigner der eG. Ansonsten wird die Satzung, die wir gerne separat zur Verfügung stellen, soweit wie möglich an die bisherigen Gegebenheiten angepasst. Damit ist gewährleistet, dass die KWS ihren Charakter als Aus- und Weiterbilder für die gesamte Energiewirtschaft behält.

Genossenschaftsmodell

Was verändert sich für die KWS?

Die KWS wandelt sich von einem eingetragenen Verein in ein Wirtschaftsunternehmen. Damit steigt unsere unternehmerische Handlungsfähigkeit in Bezug auf die Interaktion mit anderen Kooperationspartnern und auf die Entwicklung neuer Geschäftsfelder. Wir unterliegen keinen Restriktionen mehr hinsichtlich gemeinnütziger Mittelverwendung. Ansonsten werden zukünftig unsere Organe anders benannt sein aus Geschäftsführung wird Vorstand, aus Vorstand wird Aufsichtsrat und aus der Mitgliederversammlung wird die Generalversammlung.

Aber: Mit Hilfe der neuen Rechtsform können wir den Charakter der KWS als Zusammenschluss der Energiewirtschaft zur Gewährleistung von qualitativ hochwertiger Aus- und Weiterbildung dauerhaft und in einer rechtlich sicheren Gesellschaftsform erhalten. Dies war die letzten 60 Jahre unser Anliegen und dies wird es auch weiterhin sein.

 

 

Genossenschaftsmodell

Wie sieht es mit einer Nachschusspflicht bei der Genossenschaft aus?

Eine solche Pflicht ist im Satzungsentwurf ausgeschlossen.

Genossenschaftsmodell

Wozu werden die Stimmvollmachten benötigt?

In einer außerordentlichen Mitgliederversammlung wird der Umwandlungsbeschluss unter notarieller Aufsicht getroffen. Es ist deshalb erforderlich, dass zu diesem Zeitpunkt die Zustimmung zur Umwandlung eines jeden einzelnen Mitglieds vorliegt. Damit dies gewährleistet ist, wird im Vorfeld von jedem Mitglied eine Stimmvollmacht benötigt, die dann ihre Gültigkeit verliert, wenn das Mitglied in der außerordentlichen Mitgliederversammlung persönlich anwesend ist.

Genossenschaftsmodell

Warum müssen alle Vereinsmitglieder der Umwandlung zustimmen?

Das deutsche Umwandlungsgesetz setzt für den Umwandlungsprozess eine klar definierte Vorgehensweise und die Zustimmung jedes einzelnen Mitglieds voraus.

Genossenschaftsmodell

Wie können die Mitglieder mitwirken?

Mitglieder einer eG sind in der Regel auch die Kunden bzw. Nutznießer der Leistungen. Die eG ist eine demokratische Gesellschaftsform. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Jedes Mitglied hat somit Gewicht bei Entscheidungen und übernimmt mit seiner Stimme in der Generalversammlung Verantwortung im Interesse aller.

Genossenschaftsmodell

Was sind die Vorteile der eingetragenen Genossenschaft?

Die eG ist allein und ausschließlich der Förderung der Interessen ihrer Mitglieder verpflichtet. (Für die KWS heißt das: Förderung der Aus- und Weiterbildung für die Mitglieder). Das Angebot an Kursen und Dienstleistungen kann fortgeführt werden.

Die eG kann freier unternehmerisch agieren und ist nicht mehr an die Restriktionen, die sich aus der Gemeinnützigkeit ergeben, z.B. nur satzungsgemäße Mittelverwendung, Kooperationen nur mit anderen gemeinnützigen Organisationen, gebunden.

Genossenschaftsmodell

Sind für Nicht-Mitglieder Kursbuchungen zukünftig weiterhin möglich?

Ja, dies ist weiterhin möglich.

Anreise

Wie komme ich zum Veranstaltungsort?

Eine ausführliche Wegbeschreibung finden Sie >> hier.

Veranstaltung

Ich würde gerne ein Seminar besuchen, der Termin passt mir aber nicht. Wann ist der nächste Termin?

Die Termine finden Sie in unserer Kursübersicht auf dieser Website. Außerdem ist es möglich, sich den Katalog von uns über das Kontaktformular zusendenzulassen oder es sich hier als PDF runterzuladen.

Anmeldung

Kann ich mich auch kurzfristig anmelden (auch am Tag der Veranstaltung)?

Es ist prinzipiell möglich sich kurzfristig zu einem der Kurse anzumelden. Allerdings ist es wichtig vorher nachzufragen ob der Kurs nicht bereits ausgebucht ist. Bitte nicht auf Verdacht zum Kurs erscheinen!

Rechnung

Wie bekomme ich die Teilnahmebestätigung bzw. Rechnung?

Die Teilnahmebestätigung wird Ihnen am Ende des Lehrgangs/Seminars ausgehändigt und die Rechnung wird Ihnen per Post zugesandt.

Anmeldung

Ich habe mich zu einer Veranstaltung angemeldet. Wann bekomme ich meine Anmeldebestätigung bzw. Rechnung?

Eine Anmeldebestätigung wird normalerweise spätestens 2 Wochen vor Beginn des Kurses per Post zugeschickt. Ausschließlich die Anmeldebestätigung auf dem Postweg ist verbindlich!

Rechnung

Bis wann muss ich die Teilnahmegebühr bezahlen?

Die Teilnahmegebühr ist bis 30 Tage nach Rechnungserhalt zu bezahlen (ohne Skonto).

Rechnung

Wie hoch sind die Stornogebühren?

  1. Für Kurse mit einer Laufzeit von über 6 Monaten gilt, dass schriftliche Abmeldungen vom Vertrag, die später als 8 Wochen vor Kursbeginn bei der KWS eingehen, Stornokosten von 1.000 € fällig werden. Bei Abmeldungen, die später als 4 Wochen vor Kursbeginn bei der KWS eingehen, oder bei Abbruch der Teilnahme sind 100% der Kursgebühr zu entrichten. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist kostenfrei möglich, soweit der Kurs noch nicht begonnen wurde und der Teilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Benennung bei der KWS maßgeblich.
  2. Für Kurse mit einer Laufzeit von 3 bis einschließlich 6 Monaten gilt, dass bei schriftlichen Abmeldungen vom Vertrag, die später als 8 Wochen vor Kursbeginn bei der KWS eingehen, Stornokosten von 500 € fällig werden. Bei Abmeldungen, die später als 4 Wochen vor Kursbeginn bei der KWS eingehen, sind 80% der Kursgebühr zu entrichten. Bei Abmeldungen, die später als 2 Wochen vor Kursbeginn bei der KWS eingehen, oder bei Abbruch der Teilnahme ist die gesamte Kursgebühr zu entrichten. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist kostenfrei möglich, soweit der Kurs noch nicht begonnen wurde und der Teilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Benennung bei der KWS maßgeblich.
  3. Für Schulungen/Kurse mit einer Laufzeit von bis zu 3 Monaten gilt, dass schriftliche Abmeldungen vom Vertrag, die bis 2 Wochen vor Kursbeginn bei der KWS eingehen, kostenfrei sind. Zwischen 1 und 2 Wochen vor Kursbeginn sind 80% der Kursgebühren, ab 1 Woche vor Kursbeginn 100% der Kursgebühren zu zahlen. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist kostenfrei möglich, soweit der Kurs noch nicht begonnen wurde und der Teilnehmer eventuelle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Benennung bei der KWS maßgeblich.
Rechnung

Ich bin zu einer Veranstaltung angemeldet, habe mich aber jetzt für eine andere entschieden.

Es ist kein Problem, wenn Sie sich frühzeitig anders entscheiden. Allerdings ist es zwingend erforderlich, dass Sie sich bis spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn mit einer formlosen Email bei uns ummelden.

Rechnung

Ich bin zu einer Veranstaltung angemeldet, kann aber aus terminlichen Gründen nicht teilnehmen. Daher möchte ich, dass mich ein Kollege vertritt.

Es ist ebenfalls kein Problem wenn ein Kollege Ihren Platz im Kurs übernehmen soll. Allerdings müssen Sie uns dies schriftlich mitteilen. Dafür genügt schon eine formlose Email!

Anreise

Gibt es die Möglichkeit in der Nähe der KWS zu parken?

Es gibt direkt vor dem Haus der KWS genügend Parkplätze für unsere Kursteilnehmer.

Anreise

Wie bekomme ich ein Hotelzimmer und welche anderen Möglichkeiten gibt es?

Wenn Sie es wünschen, wird direkt mit der Anmeldebestätigung auch eine Liste mit Hotels aus der unmittelbaren Umgebung verschickt, in welchen Sie ein Zimmer buchen können. Außerdem gibt es für die Langzeitlehrgänge die Möglichkeit, direkt bei der KWS Apartments für die Dauer des Kurses zu mieten.

Veranstaltung

Wann bekomme ich mein Zeugnis, Zertifikat oder meine Bescheinigung?

Bei Seminaren, die bei uns im Haus stattfinden, wird die Teilnahmebestätigung bzw. Zertifikat am letzten Tag der Veranstaltung ausgegeben. Werden Schulungen vor Ort, bei Ihnen im Haus durchgeführt, verschicken wir die Zertifikate ca. eine Woche nach dem Ende der Veranstaltung.

Veranstaltung

Wann erhalte ich die Arbeitsunterlagen?

Bei Seminaren werden die Arbeitsunterlagen direkt, am Anfang des Kurses, ausgegeben. Bei den Langzeitlehrgängen (Kraftwerker und Kraftwerksmeister) wird eine Auflistung der Bücher verschickt, welche für den Lehrgang benötigt werden. Diese können Sie dann vorab bestellen. Die Unterlagen werden Ihnen entweder zugeschickt oder am Anfang des Kurses ausgegeben.

Veranstaltung

Kann ich die Veranstaltungsunterlagen ohne Teilnahme an einer Veranstaltung kaufen?

Das ist möglich. Sie finden eine Übersicht der Unterlagen im aktuellen Kursprogramm der KWS. Die Unterlagen können außerdem über das Bestellformular bestellt werden. Falls Sie weitere Fragen haben können Sie sich gerne an Katja Strötgen (katja.stroetgen(at)kraftwerksschule.de) wenden.

Veranstaltung

Wo finde ich genaue Angaben zu Beginn und Ende einer Veranstaltung?

Die Angaben finden Sie einmal auf dieser Website unter dem entsprechenden Kurs und natürlich in den Kursprogrammen.

Veranstaltung

Ich bin zu einer Veranstaltung angemeldet, habe mich aber jetzt für eine andere entschieden.

Es ist kein Problem, wenn Sie sich frühzeitig anders entscheiden. Allerdings ist es zwingend erforderlich, dass Sie sich bis spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn mit einer formlosen Email bei uns ummelden.

Veranstaltung

Ich bin zu einer Veranstaltung angemeldet, kann aber aus terminlichen Gründen nicht teilnehmen. Daher möchte ich, dass mich ein Kollege vertritt.

Es ist ebenfalls kein Problem, wenn ein Kollege Ihren Platz im Kurs übernehmen soll. Allerdings müssen Sie uns dies schriftlich mitteilen. Dafür genügt schon eine formlose Mail an uns!

Mitgliedschaft

Wie werde ich Mitglied?

Mitglied können nicht einzelne Personen werden, sondern ausschließlich Firmen. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Frau Gabriele Ganser unter +49 201 8489-104 oder per eMail an gabriele.ganser@kraftwerksschule.de