Die Betriebsprüfung durch das Finanzamt Essen hat festgestellt, dass die Gemeinnützigkeit bei der KWS nicht gegeben ist. Das hat steuerrechtliche Konsequenzen, die KWS ist jetzt voll steuerpflichtig. Und das hat gesellschaftsrechtliche Konsequenzen, sodass wir eine andere Rechtsform wählen müssen. Aus den denkbaren Möglichkeiten wurde nach intensiver Prüfung die eingetragenen Genossenschaft ausgesucht.
Der wichtigste und zugleich entscheidende nächste Schritt für die Mitglieder ist es, die Stimmvollmachten durch die Unternehmensvertreter zu unterzeichnen und fristgerecht an die KWS zu senden. Nur so kann die Umwandlung erfolgreich vollzogen werden. Die KWS wird ihren Mitgliedern jede Art der Unterstützung zusichern, die notwendig ist, um die erforderliche Zustimmung möglich zu machen.
Jedes Mitglied wird Anteileigner der eG. Ansonsten wird die Satzung, die wir gerne separat zur Verfügung stellen, soweit wie möglich an die bisherigen Gegebenheiten angepasst. Damit ist gewährleistet, dass die KWS ihren Charakter als Aus- und Weiterbilder für die gesamte Energiewirtschaft behält.
Die KWS wandelt sich von einem eingetragenen Verein in ein Wirtschaftsunternehmen. Damit steigt unsere unternehmerische Handlungsfähigkeit in Bezug auf die Interaktion mit anderen Kooperationspartnern und auf die Entwicklung neuer Geschäftsfelder. Wir unterliegen keinen Restriktionen mehr hinsichtlich gemeinnütziger Mittelverwendung. Ansonsten werden zukünftig unsere Organe anders benannt sein – aus Geschäftsführung wird Vorstand, aus Vorstand wird Aufsichtsrat und aus der Mitgliederversammlung wird die Generalversammlung.
Aber: Mit Hilfe der neuen Rechtsform können wir den Charakter der KWS als Zusammenschluss der Energiewirtschaft zur Gewährleistung von qualitativ hochwertiger Aus- und Weiterbildung dauerhaft und in einer rechtlich sicheren Gesellschaftsform erhalten. Dies war die letzten 60 Jahre unser Anliegen und dies wird es auch weiterhin sein.
Eine solche Pflicht ist im Satzungsentwurf ausgeschlossen.
In einer außerordentlichen Mitgliederversammlung wird der Umwandlungsbeschluss unter notarieller Aufsicht getroffen. Es ist deshalb erforderlich, dass zu diesem Zeitpunkt die Zustimmung zur Umwandlung eines jeden einzelnen Mitglieds vorliegt. Damit dies gewährleistet ist, wird im Vorfeld von jedem Mitglied eine Stimmvollmacht benötigt, die dann ihre Gültigkeit verliert, wenn das Mitglied in der außerordentlichen Mitgliederversammlung persönlich anwesend ist.
Das deutsche Umwandlungsgesetz setzt für den Umwandlungsprozess eine klar definierte Vorgehensweise und die Zustimmung jedes einzelnen Mitglieds voraus.
Mitglieder einer eG sind in der Regel auch die Kunden bzw. Nutznießer der Leistungen. Die eG ist eine demokratische Gesellschaftsform. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Jedes Mitglied hat somit Gewicht bei Entscheidungen und übernimmt mit seiner Stimme in der Generalversammlung Verantwortung im Interesse aller.
Die eG ist allein und ausschließlich der Förderung der Interessen ihrer Mitglieder verpflichtet. (Für die KWS heißt das: Förderung der Aus- und Weiterbildung für die Mitglieder). Das Angebot an Kursen und Dienstleistungen kann fortgeführt werden.
Die eG kann freier unternehmerisch agieren und ist nicht mehr an die Restriktionen, die sich aus der Gemeinnützigkeit ergeben, z.B. nur satzungsgemäße Mittelverwendung, Kooperationen nur mit anderen gemeinnützigen Organisationen, gebunden.
Ja, dies ist weiterhin möglich.
Die Termine finden Sie in unserer Kursübersicht auf dieser Website. Außerdem ist es möglich, sich den Katalog von uns über das Kontaktformular zusendenzulassen oder es sich hier als PDF runterzuladen.
Es ist prinzipiell möglich sich kurzfristig zu einem der Kurse anzumelden. Allerdings ist es wichtig vorher nachzufragen ob der Kurs nicht bereits ausgebucht ist. Bitte nicht auf Verdacht zum Kurs erscheinen!
Die Teilnahmebestätigung wird Ihnen am Ende des Lehrgangs/Seminars ausgehändigt und die Rechnung wird Ihnen per Post zugesandt.
Eine Anmeldebestätigung wird normalerweise spätestens 2 Wochen vor Beginn des Kurses per Post zugeschickt. Ausschließlich die Anmeldebestätigung auf dem Postweg ist verbindlich!
Die Teilnahmegebühr ist bis 30 Tage nach Rechnungserhalt zu bezahlen (ohne Skonto).
Es ist kein Problem, wenn Sie sich frühzeitig anders entscheiden. Allerdings ist es zwingend erforderlich, dass Sie sich bis spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn mit einer formlosen Email bei uns ummelden.
Es ist ebenfalls kein Problem wenn ein Kollege Ihren Platz im Kurs übernehmen soll. Allerdings müssen Sie uns dies schriftlich mitteilen. Dafür genügt schon eine formlose Email!
Es gibt direkt vor dem Haus der KWS genügend Parkplätze für unsere Kursteilnehmer.
Wenn Sie es wünschen, wird direkt mit der Anmeldebestätigung auch eine Liste mit Hotels aus der unmittelbaren Umgebung verschickt, in welchen Sie ein Zimmer buchen können. Außerdem gibt es für die Langzeitlehrgänge die Möglichkeit, direkt bei der KWS Apartments für die Dauer des Kurses zu mieten.
Bei Seminaren, die bei uns im Haus stattfinden, wird die Teilnahmebestätigung bzw. Zertifikat am letzten Tag der Veranstaltung ausgegeben. Werden Schulungen vor Ort, bei Ihnen im Haus durchgeführt, verschicken wir die Zertifikate ca. eine Woche nach dem Ende der Veranstaltung.
Bei Seminaren werden die Arbeitsunterlagen direkt, am Anfang des Kurses, ausgegeben. Bei den Langzeitlehrgängen (Kraftwerker und Kraftwerksmeister) wird eine Auflistung der Bücher verschickt, welche für den Lehrgang benötigt werden. Diese können Sie dann vorab bestellen. Die Unterlagen werden Ihnen entweder zugeschickt oder am Anfang des Kurses ausgegeben.
Das ist möglich. Sie finden eine Übersicht der Unterlagen im aktuellen Kursprogramm der KWS. Die Unterlagen können außerdem über das Bestellformular bestellt werden. Falls Sie weitere Fragen haben können Sie sich gerne an Katja Strötgen (katja.stroetgen(at)kraftwerksschule.de) wenden.
Die Angaben finden Sie einmal auf dieser Website unter dem entsprechenden Kurs und natürlich in den Kursprogrammen.
Es ist kein Problem, wenn Sie sich frühzeitig anders entscheiden. Allerdings ist es zwingend erforderlich, dass Sie sich bis spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn mit einer formlosen Email bei uns ummelden.
Es ist ebenfalls kein Problem, wenn ein Kollege Ihren Platz im Kurs übernehmen soll. Allerdings müssen Sie uns dies schriftlich mitteilen. Dafür genügt schon eine formlose Mail an uns!
Mitglied können nicht einzelne Personen werden, sondern ausschließlich Firmen. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Frau Gabriele Ganser unter +49 201 8489-104 oder per eMail an gabriele.ganser@kraftwerksschule.de